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Erstkontakt 

Das Erstgespräch dauert circa. 50 Minuten (€ 90.-) und dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Austausch von wichtigen Informationen, sowie der Auftragsklärung:

  • Anbahnung einer therapeutischen Beziehung

  • Dauer & Kosten

  • Anliegen/Fragestellung

  • erste Zielvereinbarung oder Besprechung von Alternativen

Schweigepflicht

Zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Klient*in und Psycholog*in sind Klinische Psycholog*innen gemäß §37 Psychologengesetz 2013 zur Verschwiegenheit über alle Geheimnisse verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Ausübung ihres Berufes anvertraut wurden.

Kosten

  • Klinisch Psychologische Beratung oder psychologische Therapie: pro Einheit (50 min) €90.-

  • Klinisch Psychologische Diagnostik inklusive Befunderstellung pro Einheit (50 min) € 120.-

  • Seminare: Preis auf Anfrage und nach Vereinbarung

Terminabsagen

Absagen von bereits vereinbarten Terminen müssen spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin erfolgen.

Wird ein Termin vergessen oder zu spät abgesagt, wird ein Ausfallhonorar von € 50.- berechnet.

Kostenübernahme

Ab dem 1.1.2024 gibt es einen Kostenzuschuss für Versicherte von Seiten des Krankenversicherungsträgers.

Der Zuschuss wird in den jeweiligen Satzungen und Krankenordnungen festgelegt.

Vorraussetzungen für den Zuschuss:

  • Es liegt eine psychische Befindensstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist.

  • Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens vor der zweiten Sitzung einer klinisch-psychologischen Behandlungsserie nachgewiesen werden.

  • Es handelt sich um eine klinische-psychologische Behandlung gemäß § 22 Abs. 3 Z 1 des Psychologengesetztes und die konkrete Maßnahme ist als notwendige Krankenbehandlung im krankenversicherungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren.

  • Die Klinische Psychologin muss in die Liste der Klinischen PsychologInnen eingetragen sein.

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