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Erstkontakt 

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Das Erstgespräch dauert circa. 50 Minuten (€ 90.-) und dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Austausch von wichtigen Informationen, sowie der Auftragsklärung:

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  • Anbahnung einer therapeutischen Beziehung

  • Dauer & Kosten

  • Anliegen/Fragestellung

  • erste Zielvereinbarung oder Besprechung von Alternativen

Schweigepflicht

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Zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Klient*in und Psycholog*in sind Klinische Psycholog*innen gemäß §37 Psychologengesetz 2013 zur Verschwiegenheit über alle Geheimnisse verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Ausübung ihres Berufes anvertraut wurden.

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Kosten

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  • Klinisch Psychologische Beratung oder psychologische Therapie: pro Einheit (50 min) €90.-

  • Klinisch Psychologische Diagnostik inklusive Befunderstellung pro Einheit (50 min) € 120.-

  • Seminare: Preis auf Anfrage und nach Vereinbarung

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Terminabsagen

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Absagen von bereits vereinbarten Terminen müssen spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin erfolgen.

Wird ein Termin vergessen oder zu spät abgesagt, wird ein Ausfallhonorar von € 50.- berechnet.

Kostenübernahme

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​Ab dem 1.1.2024 gibt es einen Kostenzuschuss für Versicherte von Seiten des Krankenversicherungsträgers.

Der Zuschuss wird in den jeweiligen Satzungen und Krankenordnungen festgelegt.

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Vorraussetzungen für den Zuschuss:

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  • Es liegt eine psychische Befindensstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist.

  • Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens vor der zweiten Sitzung einer klinisch-psychologischen Behandlungsserie nachgewiesen werden.

  • Es handelt sich um eine klinische-psychologische Behandlung gemäß § 22 Abs. 3 Z 1 des Psychologengesetztes und die konkrete Maßnahme ist als notwendige Krankenbehandlung im krankenversicherungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren.

  • Die Klinische Psychologin muss in die Liste der Klinischen PsychologInnen eingetragen sein.

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